Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande mit unserer Bestätigung der Bestellung oder mit vorbehaltloser Auslieferung. Preise für einzelne Positionen eines Angebots haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrags über dieses Angebot.
2. Preise
An die bestätigten Preise sind wir 2 Monate ab Zustandekommen des Vertrages gebunden. Für Lieferungen nach diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, die Preise entsprechend den seit der letzten Preisfestlegung veränderten Kosten für Löhne, Verwaltung und Materialein kauf zu erhöhen. Sofern die Preisdifferenz mehr als 15 % des bestätigten Preises ausmacht, ist der Auftraggeber berechtigt, für die noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tag der Rechnungstellung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Die Zah lung mit Wechseln oder Schecks bedarf unserer Zustimmung und erfolgt stets nur erfüllungshalber. Ihre Annahme ist nicht als Stundung des Kaufpreises anzusehen. Eine Haftung für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung bei Nichtein lösung wird nicht übernommen. Diskont- und Einziehungsspesen sind vom Käufer auf Verlangen vorab in bar zu vergüten. Der Auftragge ber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
3. Lieferungsmöglichkeit
Sämtliche Bestellungen werden nur unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Betriebsstilllegungen, Betriebsstörungen, Wagen- oder Behältermangel, Bahnsperren sowie Verzögerungen in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials und sonstige unvorhergesehene Fälle entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen. Angegebene Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten und beginnen erst nach Klarstellung des Auftrages. Selbstverständlich werden die Lieferzeiten soweit nur irgend möglich, pünktlich eingehalten: indessen bemerken wir ausdrücklich, dass wir Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen ver späteter Lieferung grundsätzlich ablehnen. Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag abgelei tet werden. Zwischenverkauf vorbehalten. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße neben dem Fahrzeug abgeladen. Eine Beförderung der Ware in den Bau wird von uns, wenn nicht gesondert vereinbart, nicht vorgenommen. Bei Anlieferung wird die Ware i. d. R. auf DB-Paletten angeliefert, die berechnet werden und bei Rückgabe an unser Lager voll erstattet werden. Im Fall einer vereinbarten Rückholung der Paletten durch uns erfolgt die Erstattung unter Abzug der entstandenen Fahrtkosten. Dies gilt ebenfalls für die vereinbarte Rückholung von Ware.
4. Versand
Der Versand geschieht ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen; das gleiche gilt auch bei Übernahme von Franko-Lieferungen.
5. Muster und Eigenschaften
Die von uns geführten Waren können in Farbe, Abmessungen, Stärke, Oberfläche, Glanz und Bearbeitung nie ganz einheitlich geliefert werden. Ab weichungen in dieser Hinsicht müssen gestattet sein; auch dann, wenn die Lieferung nach vorgelegten Durchschnittsmustern zu gesche hen hat. Hinsichtlich der Naturstein-Platten ist zu dem vorgeschriebenen Spielraum noch eine Toleranz von mindestens 10 % zu gewähren. Mitteilungen über Gewichte und Frachtangaben sind für uns unverbindlich. Die dem Naturstein eigenen Schwankungen in Farbe und Korn lassen - auch bei vorheriger Bemusterung - auf derartige Abweichungen begründete Beanstandungen nicht zu, wenn bei der Lieferung der allgemeine Charakter des Steins gewahrt bleibt. Die bei Natursteinen vorkommenden offenen Stellen, Adern, Flecken, Farbschwankungen und sonstigen natürlichen Eigenschaften berechtigen nicht zu Beanstandungen.
6. Mengenermittlung und Rückgaben
Mengenanpassungen an volle Gebinde sind möglich. Als Bestellware gekennzeichnete Ware kann nicht zurückgegeben werden, auch, wenn die Bedarfsermittlung durch uns erfolgt ist.
7. Beanstandungen
Beanstandungen finden nur Berücksichtigung, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware vorgebracht werden. Ungeachtet etwaiger Beanstandun gen sind unsere Rechnungen am Fälligkeitstag in vereinbarter Weise zahlbar; der Besteller hat seine ihm wegen angeblicher Mängel zu stehenden Rechte gesondert geltend zu machen.
Innerhalb der für die jeweiligen Produkte gültigen DIN EN festgelegte Toleranzen und darin anteilig zugestandene Fehler stellen keinen berechtigten Beanstandungsgrund dar. Gleiches gilt für Veränderungen an Produkten, die nicht sachgerechter Nutzung, Reinigung oder Pflege unterzogen wurden. Auch im Falle einer berechtigten Beanstandung werden Ansprüche wegen ausgefalle ner Löhne, entgangenen Gewinnes oder dergleichen von uns abgelehnt. Die Prüfung der Ware auf Richtigkeit und etwaige Mängel hat stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden. Die Umsetzbarkeit vorgeschlagener Verlegearten ist vor der Verlegung anhand des Materials und baulicher Voraussetzungen zu prüfen. Sich daraus ergebender Änderungsbedarf wird nicht als Beanstandung anerkannt.
8. Zahlung
Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe des geltenden Zinses für Kontokorrent-Kredite berechnet. Alternativ zur Zahlung kann der Käufer der Alfred Smit Fliesen- und Baustoffhandel GmbH & Co. KG ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat für den Einzug per Lastschrift erteilen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Alfred Smit Fliesen- und Baustoffhandel GmbH & Co. KG verursacht wurde.
Wir behalten uns vor, vor Warenausgabe vom Käufer Vorkasse zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung der Zahlung der vereinbarten Kaufsumme bedingt. Dies gilt auch für bereits bestätigte Aufträge. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Warenausgabe verpflichtet.
9. Eigentumsvorbehalt
Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass der nachstehende Eigentumsvorbehalt für alle unsere Lieferungen als vereinbart gilt. Wir behalten uns bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und der etwa anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlung in Wechseln oder Schecks bis zu deren vollständiger Einlösung bestehen. Solange unser Eigentum nicht erloschen ist, erfolgt jede Weiterveräußerung oder jede Be- oder Verarbeitung durch den Käufer als un seren Beauftragten für uns, ohne dass der Käufer daraus eine Forderung gegen uns erlangt. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die uns zustehenden Forderungen anzuzeigen. Er ist ferner dazu verpflichtet, uns eine Urkunde über die Abtretung auszustellen. Der Eigentumsvorbehalt gemäß vorstehender Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn unsere Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen wird und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
10. Die auf den Briefen des Bestellers angegebenen anderslautenden
Bedingungen und Vorschriften haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich von uns angenommen sind. Alle mündlichen, fernmündlichen und telegrafischen Erklärungen, sowie alle Erklärungen unserer Vertriebsbeauftragten und die von diesen getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz. Gerichtsstand ist Oldenburg. Soweit unsere Kunden nicht Vollkaufleute im Sinne des HGB sind, gilt die Gerichtsstandvereinbarung nur für das Mahnverfahren.
12. Änderungen, Unwirksamkeitsklausel
Alle Änderungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile durch Gesetz oder Einzelver trag wegfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
13. Gültigkeit für Nichtkaufleute
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, nur mit den sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Einschränkungen.
14. Datenverarbeitung
Mit seiner Bestellung erteilt der Käufer sein Einverständnis zur Speicherung seiner im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten.
15. Unsere bisherigen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind hierdurch aufgehoben.